Je Angeltag (0:00 Uhr bis 24:00 Uhr) ist die Mitnahme von drei Feinfischen gestattet, davon beispielsweise jedoch höchstens:
3 Stück | 2 Stück | 1 Stück |
Hecht | Karpfen | Äsche |
Schleie | Rapfen | Bachforelle |
Zander | Barbe | Bachsaibling |
Regenbogenforelle | - | - |
Bei Fischereipachtgewässern sind Abweichungen von den vorstehenden Mindestmaßen, Fangbegrenzungen und Schonzeiten möglich. In diesem Falle sind die auf dem Angelberechtigungsschein vermerkten Angaben zu beachten und verbindlich. Mit einer Angel, die zum Fang von Raubfischen verwendet wird oder unter Verwendung eines Fangnetzes (Senke), das zum Fang von Köderfischen bestimmt ist, darf in der Zeit vom
1. Februar bis 30. April nicht gefischt werden.